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   LG Bonn, 26.08.2016 - 1 O 54/16   

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https://dejure.org/2016,33813
LG Bonn, 26.08.2016 - 1 O 54/16 (https://dejure.org/2016,33813)
LG Bonn, Entscheidung vom 26.08.2016 - 1 O 54/16 (https://dejure.org/2016,33813)
LG Bonn, Entscheidung vom 26. August 2016 - 1 O 54/16 (https://dejure.org/2016,33813)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Nachfrist, Nacherfüllung, Kauf Einbauküche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Behebung von Sachmängeln i.R.d. Bestellung einer Einbauküche mit einer individuell zugeschnittenen Granitarbeitsplatte aus Naturstein

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Behebung von Sachmängeln

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 96/12

    Gewährleistung beim Kaufvertrag: Pflicht des Käufers zur Einräumung der

    Auszug aus LG Bonn, 26.08.2016 - 1 O 54/16
    Auch die in dem klägerischen Schreiben vom 08.01.2016 beschriebenen Ausführungensvarianten in Bezug auf die Dunstabzugshaube, entweder ein Haube mit den abweichend vereinbarten Maßen zu installieren oder die Steckdose zu versetzen, erforderten eine zeitliche und örtliche Abstimmung mit dem Kläger (vgl. dazu auch BGH NJW 2013, 1074ff.; Palandt/Grüneberg, aaO., § 323 Rd.15).
  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06

    Formularmäßige Vereinbarung der vorzeitigen Lieferung und Fälligkeit des

    Auszug aus LG Bonn, 26.08.2016 - 1 O 54/16
    Orientiert man sich bei der konkreten Bemessung einer angemessenen (Nach-) Frist daran, dass gegen die Zulässigkeit von 4-wöchigen Lieferfristen bei individuell zugeschnittenen Einbauküchen in allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Bedenken bestehen (BGH NJW 2007, 1198, 1200f. Rd.25ff.), andererseits aber Nachfristen von 4 Wochen bei einfachen Möbellieferungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen als zu lang empfunden werden (vgl. MüKo/Ernst, aaO., § 323 Rd.78; Palandt/Grüneberg, aaO., § 308 Rd.13 jeweils m.w.N.), so war hier der Beklagten aufgrund der eingangs aufgezeigten Umstände eine Nachfrist von 4 Wochen einzuräumen.
  • OLG Köln, 13.03.2017 - 19 U 122/16

    Voraussetzungen des Rücktritts von einem Vertrag über die Lieferung und Montage

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 26.8.2016 (1 O 54/16) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.
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